Rahmenausschreibung

Die Bedingungen für Wettspiele des Golfclub Wahn im SSZ Köln-Wahn e. V. sind

  1. in der Rahmenausschreibung und
  2. in den jeweiligen Einzelausschreibungen festgelegt

 

In der Einzelausschreibung eines Wettspiels sind (ggf.) geregelt:

  1. Bezeichnung und Spielform des Wettspiels
  2. (Art der Vorgabe und) Vorgabenwirksamkeit
  3. (Teilnehmer; Höchstzahl der Teilnehmer; Begrenzung der Vorgaben)
  4. (Ort) Termin (und Frist) des Wettspiels; maßgebliche Abschläge
  5. Verbindlicher Meldeschluss; Nenngeld
  6. (Auslosung; Setzen; Qualifikation; Stechen)
  7. Preise; Wertungsklassen; Siegerehrung

 

Darüber hinaus gelten für die Wettspiele folgende Rahmenbedingungen:

 

Verbindlichkeiten der Hausordnung und der Platzregel

Gespielt wird unter Beachtung der Platzregeln des Golfclub Wahn im SSZ Köln-Wahn e.V.  Die Platzregeln und ggf. Sonderplatzregeln hängen im Clubhaus aus.
Die Platzregeln sind auf der Rückseite der Scorekarte aufgeführt.

 

Verbindlichkeit der Verbandsordnung

Gespielt wird nach der Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deut-schen Golf Verbandes e. V. (DGV). Die Wettspiele werden nach dem DGV-Vorga-bensystem ausgerichtet. Die Verbandsordnungen können im Sekretariat eingesehen werden.

 

Teilnehmer und Vorgaben der Teilnehmer sowie Mindestteilnehmerzahl

Zu den Wettspielen melden können sich Spieler mit einer Clubvorgabe oder einer Stamm-vorgabe, die von einem Verein bestätigt wird, der dem Deutschen Golf-Verband e.V. bzw. der European Golf Association angehört. Bei der erstmaligen Meldung zu einem Wettspiel in einem Kalenderjahr ist ein aktuelles Vorgabenstamm-Blatt vorzulegen. Die Teilnahme an einem Wettspiel gilt erst mit der Nennung der Startliste als verbindlich vereinbart. Bei weniger als fünfzehn rechtzeitig gemeldeten Teilnehmern entfällt das Wettspiel.

 

Art und Ort der Meldung

Die Meldung zu einem Wettspiel erfolgen durch Eintragungen in die im Clubhaus ausliegende Meldeliste, per Email an golf@sszwahn.de, durch telefonische Anmeldung unter 02203 62334 oder im Internet unter www.golfwahn.de (Turniere) bei gleichzeitiger Angabe der Stammvorgabe, sowie des Heimatclubs. Meldeschluss ist in der Regel 2 Tage vor dem Wettspiel um 17 Uhr.

 

Entrichtung des Nenngeldes

Das Nenngeld der jeweiligen Ausschreibung ist spätestens 30 Minuten vor dem Abspielen bei der Übergabe der Scorekarte zu entrichten. Es wird von jedem Teilnehmer erhoben, der auf der Startliste aufgeführt ist, unabhängig von der Teilnahme am Wettspiel. Erst nach Zahlung des Nenngeldes darf der Spieler am nächsten Wettspiel teilnehmen. Wird eine Meldung nach Meldeschluss zurückgenommen oder wird zum Wettspiel nicht angetreten, ist das Nenngeld dennoch zu entrichten.

 

Versäumen der Abspielzeit

Ist ein Spieler innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit spielbereit am Start, ist das Erlassen der Disqualifikationsstrafe gemäß 33-7 der offiziellen Golfregeln gerecht-fertigt, so wird der Spieler für das Versäumen der Abspielzeit im Lochspiel mit einem Lochverlust am ersten Loch und im Zählspiel mit zwei Strafschlägen am ersten Loch bestraft.

 

Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel

Als ein Indiz für unangemessene Verzögerung bzw. langsames Spiel gemäß 6-7 der Offiziellen Golfregeln wird angesehen, wenn zu dem vorangehenden Spiel mehr als ein volles Loch frei ist. Im Zählspiel wird der erste Verstoß mit einem Strafschlag und der zweite Verstoß mit zwei Strafschlägen geahndet. Bei einem weiteren Verstoß erfolgt die Disqualifikation.

 

Elektro-Carts (Decision33-1/8)

Das Fahren/Mitfahren in oder auf Elektro-Carts bei Wettspielen ist untersagt, es sei denn, dass eine körperliche Behinderung vorliegt, die das Absolvieren der Wettspielerunde ohne Cart nicht erlaubt. Die Berechtigung zur Nutzung eines Carts ist durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachzuweisen.

 

Preise

Die Preise werden in Abhängigkeit von der Zahl der Wettspielteilnehmer nach Meldeschluss festgelegt.

 

Beendigung des Wettspiels

Ein Wettspiel ist beendet, wenn die Spielleitung das Ergebnis und die vollständige Ergebnisliste ausgehängt hat. (Ausnahme: Regel 34-1.b., 2. Satz, 2. Halbsatz)

 

Spielleitung

Die Spielleitung übernimmt der Golfclub Wahn im SSZ Köln-Wahn e. V.. Die Mitglieder der Spielleitung und etwaige Platzrichter werden vor Beginn des jeweiligen Wettspiels bekannt gegeben.

 

Gültigkeit und Änderungsvorbehalt

Die Bestimmungen der Einzelausschreibung haben Vorrang gegenüber den Bestimmun-gen der Rahmenausschreibung. Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit). Nach dem
1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

 

Stand: August 2009

 

 

 

 

 

 

Nutzung der Driving Range durch die Bogensportler

Ab 01.04.2024 wird die Driving Range montags von 16.30 bis 20 Uhr durch die Bogensportler genutzt.

 

 

 

Veranstaltungen

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